VG Würzburg: Türkei, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, zulässiges Folgeverfahren, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Offensichtlichkeitsausspruch kraft Gesetzes, Homosexualität, Blutfehde, geplante Konversion zum Christentum, katholischer Glauben, inländische Aufenthaltsalternative für Homosexuelle bejaht, Sicherung des Existenzminimums am Ort des internen Schutzes, psychische Erkrankung
Beschluss vom 26.09.2025 – W 8 S 25.34549